19. April 2024
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Einwohnerantrag

Eine Gruppe von Weikersheimerinnen und Weikersheimern fordert mit einem Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordnung die Aufstellung eines Klimaaktionsplans. Unterstützen Sie den Antrag mit Ihrer Unterschrift.

Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordung

„Weikersheim braucht einen Klimaaktionsplan!“

Die Unterzeichnenden beantragen mit diesem Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, dass sich der Gemeinderat mit folgenden Forderungen der Unterzeichnenden befasst:

Die Stadt Weikersheim mit ihren Teilorten misst dem Klimaschutz sehr hohe Priorität bei. Sie gibt deshalb einen Klimaaktionsplan in Auftrag. Ziel ist Klimaneutralität in allen Bereichen bis 2030.

Wir fordern einen Klimaaktionsplan mit konkreten Maßnahmen, messbaren Indikatoren und klar definierten Strategie­feldern. Da­bei werden insbesondere berücksichtigt: nachhaltiges und klimagerechtes Bauen, Wärmekonzepte für alle Bestandsgebäude, Maßnahmen zur Energieeinsparung, Ver­kehrs­entwicklung mit Mobilitätskonzept, Energieerzeugung mit Bürgerbeteiligungsgesellschaften. In Zukunft werden alle Beschlüsse des Gemeinderates auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht die Stadt Weikersheim halbjährlich einen kommunalen Klimaschutzbericht über ihre Aktivitäten. Mit der Umsetzung wird umgehend begonnen.

Begründung: Die Stadt Weikersheim muss ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Folgen der Klimakrise sind auch bei uns sichtbar: die anhaltende Trockenheit be­droht die Weikersheimer Land- und Forstwirtschaft und den Weinbau, der sinkende Grundwasserpegel gefährdet die Trinkwasserversorgung, in den ausgetrockneten Wäldern nehmen Brandgefahr und Holzschäden zu.

Eine Unterschriftenliste können Sie hier herunterladen. Bitte im Original abgeben bei Buch und Papier, Dollmann´s Bioladen, Schuler, Weltladen oder bei Vorbachmühle Weikersheim e.V., z. Hd. Hans Hartung, Kanalstr. 23, 97990 Weikersheim