16. April 2024

Was ist ein Einwohnerantrag?

Die Einwohner*innen einer Kommune in Baden-Württemberg können einen Einwohnerantrag stellen. Damit können sie ihren Gemeinderat dazu verpflichten, ein bestimmtes Thema zu behandeln. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag von genügend Einwohner*innen unterschrieben wurde. Bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind dies 3 Prozent der Wahlberechtigten, höchstens aber 200 Personen.

Auch wenn die nötige Anzahl an Unterschriften bereits erreicht ist macht es Sinn, den Einwohnerantrag zu unterschreiben. Denn politisch bekommt er umso mehr Gewicht, je mehr Unterschriften dafür vorliegen.

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