28. März 2024

Wer kann den Einwohnerantrag unterschreiben?

Gültig sind Unterschriften unter einen Einwohnerantrag nur dann, wenn sie von wahlberechtigten Bürger*innen der Gemeinde stammen. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten mit erstem Wohnsitz in Weikersheim gemeldet ist. Damit die Gemeindeverwaltung das prüfen kann, müssen die vollständige Adresse und das Geburtsdatum mit angegeben werden.

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