18. April 2024

FAQ

Die Einwohner*innen einer Kommune in Baden-Württemberg können einen Einwohnerantrag stellen. Damit können sie ihren Gemeinderat dazu verpflichten, ein bestimmtes Thema zu behandeln. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag von genügend Einwohner*innen unterschrieben wurde. Bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind dies 3 Prozent der Wahlberechtigten, höchstens aber 200 Personen.

Auch wenn die nötige Anzahl an Unterschriften bereits erreicht ist macht es Sinn, den Einwohnerantrag zu unterschreiben. Denn politisch bekommt er umso mehr Gewicht, je mehr Unterschriften dafür vorliegen.

Gültig sind Unterschriften unter einen Einwohnerantrag nur dann, wenn sie von wahlberechtigten Bürger*innen der Gemeinde stammen. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten mit erstem Wohnsitz in Weikersheim gemeldet ist. Damit die Gemeindeverwaltung das prüfen kann, müssen die vollständige Adresse und das Geburtsdatum mit angegeben werden.

Die Unterschriftenlisten für den Einwohnerantrag können Sie hier herunterladen. Darüber hinaus liegen sie aus bei

Buch und Papier, Haupstr. 28, 97990 Weikersheim
Dollmann’s Bioladen, Pfitzinger Str. 2, 97990 Weikersheim
Drogerei Schuler, Marktplatz 2, 97990 Weikersheim
Floristikwerkstatt Dörr, Mozartstr. 59, 97990 Weikersheim
Petra’s Kre-Haar-tiv Studio, Obere Gasse 1, 97990 Elpersheim
Wolfert’s Milchhäusle, Mörikestr. 16, 97990 Laudenbach
Weltladen, Wilhelmstr. 4, 97990 Weikersheim,
Vorbachmühle, Kanalstr. 23, 97990 Weikersheim

Bitte senden Sie Unterschriftenlisten an

Dipl.-Ing. Hans Hartung
Kanalstr. 23
97990 Weikersheim

Leider nein. Die Stadtverwaltung muss prüfen, ob die Unterschriften von wahlberechtigten Weikersheimer Bürger*innen stammen. Dazu benötigt sie die Unterschriftenlisten im Original. Deshalb ist es leider nicht möglich, online zu unterschreiben oder die Listen per Telefax oder E-Mail zu schicken.

Der Datenschutz ist uns wichtig. Ihre Daten werden ausschließlich für den Einwohnerantrag verwendet. Wir geben die Unterschriftenlisten gesammelt im Original bei der Weikersheimer Stadtverwaltung ab. Die Stadtverwaltung prüft die Unterschriften auf Gültigkeit, d.h. ob sie von wahlberechtigten Bürger*innen in Weikersheim stammen und ob die erforderliche Anzahl Unterstützungsunterschriften vorliegt.

Damit der Gemeinderat den Einwohnerantrag behandeln muss, müssen in Gemeinden bis 10.000 Einwohner*innen drei Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben, höchstens aber 200. Wir gehen davon aus, dass in Weikersheim ca. 180 Unterschriften ausreichen würden, streben aber natürlich mehr an. Denn je mehr Bürger*innen den Einwohnerantrag unterschrieben haben, umso höher ist sein politisches Gewicht.

Wenn die Stadtverwaltung festgestellt hat, dass die nach der Gemeindeordnung erforderlichen Unterstützungunterschriften für einen Einwohnerantrag vorgelegt wurden, entscheidet der Gemeinderat über die Zulassung des Antrags. Er entscheidet aber nur darüber, ob alle formalen, von der Gemeindeordnung geforderten Voraussetzungen für den Einwohnerantrag erfüllt sind. Willkürlich ablehnen kann er ihn nicht. Anschließend muss der Antrag im Gemeinderat behandelt werden.